Allgemeine Geschäftsbedingungen Crack & Move Expert Kurs
§ 1 Vertragsschluss, Vertragsdauer
Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Fortbildungskurses durch die Teilnehmer*innen und der anschließenden Bestellbestätigung durch die crackingchris Academy GmbH zustande.
Der Vertrag endet mit dem sechsten Präsenztag des jeweiligen Fortbildungskurses, welcher im 6. Monat der Fortbildung stattfindet.
§ 2 Pflichten der crackingchris Academy GmbH Die crackingchris Academy GmbH verpflichtet sich den Teilnehmer*innen die dem Curriculum zu entnehmenden Inhalte zu vermitteln. Dafür gewährt die crackingchris Academy GmbH den Teilnehmer*innen Zugang zu den Fortbildungsinhalten des Kurses auf der von der crackingchris Academy GmbH gewählten Art und Weise. Die crackingchris Academy GmbH verpflichtet sich neben den online zur Verfügung gestellten Inhalten zu der Durchführung von zwei Präsenzveranstaltungen und der anschließenden Prüfung der Teilnehmer*innen. Die crackingchris Academy GmbH verpflichtet sich ausdrücklich nicht zu der Erbringung eines bestimmten Erfolges, vielmehr hängt die Vergabe einer Urkunde nach § 11 dieses Vertrages von den individuellen Leistungen der Teilnehmer*innen in der abschließenden Prüfung nach § 6 dieses Vertrages ab. Die crackingchris Academy GmbH verpflichtet sich ausdrücklich nicht dazu Teilnehmer*innen nach einer bestandenen Prüfung auf den öffentlichen Kanälen von crackingchris als CRACK & MOVE Therapeuten zu listen.
§ 3 Änderungen der Fortbildung Änderungen des Fortbildungsablaufes bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Charakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Dozentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Ausbildungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigt nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Lehrgang seitens der crackingchris Academy GmbH vollständig abgesagt werden, wird die bis dahin entrichtete Fortbildungsgebühr vollständig erstattet.
§ 4 Pflichten der Teilnehmer*innen Die Teilnehmer*innen verpflichten sich während der Fortbildung den Anweisungen des Fortbildungspersonals zu folgen. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich regelmäßig an der Fortbildung teilzunehmen. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich während des Kurses regelmäßig die bereits durch den Fortbildungskurs erworbenen Kenntnisse im Eigenstudium nachzubereiten. Bei Fernbleiben vom Kurs verpflichten sich die Teilnehmer*innen die crackingchris Academy GmbH unverzüglich per E-Mail unter Angabe eines wichtigen Grundes über das Fernbleiben zu unterrichten. Im Falle eines Fernbleibens der Teilnehmer*innen aufgrund von Krankheit haben die Teilnehmer*innen diese durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich binnen einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss Nachweis darüber zu führen, dass eine bestandene Ausbildung zum Physiotherapeuten, ein bestandenes Studium der Physiotherapie, ein bestandenes Medizinstudium oder eine bestandene Heilpraktikerprüfung vorliegt.
§ 5 Krankheit Sollten Teilnehmer*innen aufgrund von Krankheit oder aus anderem wichtigem Grund nicht an einem Teil des Fortbildungskurses teilnehmen können, gewährt die crackingchris Academy GmbH diesen Teilnehmer*innen den versäumten Fortbildungsteil in einem späteren Kurs, sofern ein späterer Fortbildungskurs veranstaltet wird, nachzuholen.
§ 6 Prüfung Die abschließende Prüfung wird am letzten Tag der Präsenzveranstaltungen von der crackingchris Academy GmbH durchgeführt. Die abschließende Prüfung beginnt mit einer schriftlichen Prüfung, bei deren bestehen die Teilnehmer*innen zu der mündlichen und praktischen Prüfung zugelassen werden. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Teilnehmer*innen mindestens 75 % der Fragen korrekt beantwortet haben. Im Rahmen der mündlichen und praktischen Prüfung werden anhand von Fallbeispielen die erlernten praktischen Fertigkeiten der Teilnehmer*innen geprüft. Zu der abschließenden Prüfung, werden lediglich Teilnehmer*innen zugelassen die mindestens bei 80% aller Veranstaltungen des Fortbildungskurses anwesend waren.
§ 7 Haftung Die crackingchris Academy GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die crackingchris Academy GmbH – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von der crackingchris Academy GmbH.
§ 8 Gebühren Die Kursgebühr beträgt einmalig 4.990,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle eines Nichtbestehen der Abschlussprüfung werden die Teilnehmer*innen ohne Gebühr einmalig zu einer erneuten Abschlussprüfung zugelassen.
§ 9 Fälligkeit der Ausbildungsgebühr Die Kursgebühr wird mit Abschluss des Vertrages fällig.
§ 10 Außerordentliche Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes besteht für beide Vertragsparteien. Ein wichtiger Grund, welcher die crackingchris Academy GmbH einseitig zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn die Teilnehmer*innen ihrer Pflicht gem. § 4 Abs. 5 dieses Vertrages nicht fristgerecht nachkommen.
§ 11 Urkunde und Teilnahmebescheinigung Die Teilnehmer*innen erhalten bei erfolgreichem Abschluss des Fortbildungskurses eine durch die crackingchris Academy GmbH unterschriebene Urkunde als „zertifizierter CRACK & MOVE Experte“. Außerdem erhalten die Teilnehmer*innen bei erfolgreichem Abschluss des Fortbildungskurses eine von dem deutschen Dachverband der Heilpraktiker e.V. zertifizierte Urkunde in der „Chiropraktik“, sowie eine Teilnahmebescheinigung.
§ 12 Vertragsstrafe Sollten die Teilnehmer*innen Videos, Skripte oder Aufzeichnungen der Live-Webinare oder andere Inhalte des Fortbildungskurses an Dritte weitergeben erhebt die crackingchris Academy GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 €. Insbesondere ist es den Teilnehmer*innen nicht erlaubt Dritte an den Live-Webinaren teilhaben zu lassen. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot erhebt die crackingchris Academy GmbH ebenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 €.
§ 13 Nebenabreden Rechtswirksame Nebenabreden, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, können durch die Vertragsparteien nur durch einvernehmliche schriftliche Ergänzung getroffen werden.
§ 14 Gerichtsstandvereinbarung Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn die Teilnehmer*innen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der crackingchris Academy GmbH zuständig ist. Dasselbe gilt, wenn die Teilnehmer*innen Kaufmann sind und das Geschäft für diese ein Handelsgeschäft ist. Die crackingchris Academy GmbH ist auch berechtigt, am Ort der Niederlassung des Kaufmanns, des Sitzes der juristischen Person oder des Sitzes der Behörde zu klagen.
§ 2 Pflichten der crackingchris Academy GmbH Die crackingchris Academy GmbH verpflichtet sich den Teilnehmer*innen die dem Curriculum zu entnehmenden Inhalte zu vermitteln. Dafür gewährt die crackingchris Academy GmbH den Teilnehmer*innen Zugang zu den Fortbildungsinhalten des Kurses auf der von der crackingchris Academy GmbH gewählten Art und Weise. Die crackingchris Academy GmbH verpflichtet sich neben den online zur Verfügung gestellten Inhalten zu der Durchführung von zwei Präsenzveranstaltungen und der anschließenden Prüfung der Teilnehmer*innen. Die crackingchris Academy GmbH verpflichtet sich ausdrücklich nicht zu der Erbringung eines bestimmten Erfolges, vielmehr hängt die Vergabe einer Urkunde nach § 11 dieses Vertrages von den individuellen Leistungen der Teilnehmer*innen in der abschließenden Prüfung nach § 6 dieses Vertrages ab. Die crackingchris Academy GmbH verpflichtet sich ausdrücklich nicht dazu Teilnehmer*innen nach einer bestandenen Prüfung auf den öffentlichen Kanälen von crackingchris als CRACK & MOVE Therapeuten zu listen.
§ 3 Änderungen der Fortbildung Änderungen des Fortbildungsablaufes bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Charakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Dozentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Ausbildungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigt nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Lehrgang seitens der crackingchris Academy GmbH vollständig abgesagt werden, wird die bis dahin entrichtete Fortbildungsgebühr vollständig erstattet.
§ 4 Pflichten der Teilnehmer*innen Die Teilnehmer*innen verpflichten sich während der Fortbildung den Anweisungen des Fortbildungspersonals zu folgen. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich regelmäßig an der Fortbildung teilzunehmen. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich während des Kurses regelmäßig die bereits durch den Fortbildungskurs erworbenen Kenntnisse im Eigenstudium nachzubereiten. Bei Fernbleiben vom Kurs verpflichten sich die Teilnehmer*innen die crackingchris Academy GmbH unverzüglich per E-Mail unter Angabe eines wichtigen Grundes über das Fernbleiben zu unterrichten. Im Falle eines Fernbleibens der Teilnehmer*innen aufgrund von Krankheit haben die Teilnehmer*innen diese durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich binnen einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss Nachweis darüber zu führen, dass eine bestandene Ausbildung zum Physiotherapeuten, ein bestandenes Studium der Physiotherapie, ein bestandenes Medizinstudium oder eine bestandene Heilpraktikerprüfung vorliegt.
§ 5 Krankheit Sollten Teilnehmer*innen aufgrund von Krankheit oder aus anderem wichtigem Grund nicht an einem Teil des Fortbildungskurses teilnehmen können, gewährt die crackingchris Academy GmbH diesen Teilnehmer*innen den versäumten Fortbildungsteil in einem späteren Kurs, sofern ein späterer Fortbildungskurs veranstaltet wird, nachzuholen.
§ 6 Prüfung Die abschließende Prüfung wird am letzten Tag der Präsenzveranstaltungen von der crackingchris Academy GmbH durchgeführt. Die abschließende Prüfung beginnt mit einer schriftlichen Prüfung, bei deren bestehen die Teilnehmer*innen zu der mündlichen und praktischen Prüfung zugelassen werden. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Teilnehmer*innen mindestens 75 % der Fragen korrekt beantwortet haben. Im Rahmen der mündlichen und praktischen Prüfung werden anhand von Fallbeispielen die erlernten praktischen Fertigkeiten der Teilnehmer*innen geprüft. Zu der abschließenden Prüfung, werden lediglich Teilnehmer*innen zugelassen die mindestens bei 80% aller Veranstaltungen des Fortbildungskurses anwesend waren.
§ 7 Haftung Die crackingchris Academy GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die crackingchris Academy GmbH – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von der crackingchris Academy GmbH.
§ 8 Gebühren Die Kursgebühr beträgt einmalig 4.990,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle eines Nichtbestehen der Abschlussprüfung werden die Teilnehmer*innen ohne Gebühr einmalig zu einer erneuten Abschlussprüfung zugelassen.
§ 9 Fälligkeit der Ausbildungsgebühr Die Kursgebühr wird mit Abschluss des Vertrages fällig.
§ 10 Außerordentliche Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes besteht für beide Vertragsparteien. Ein wichtiger Grund, welcher die crackingchris Academy GmbH einseitig zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn die Teilnehmer*innen ihrer Pflicht gem. § 4 Abs. 5 dieses Vertrages nicht fristgerecht nachkommen.
§ 11 Urkunde und Teilnahmebescheinigung Die Teilnehmer*innen erhalten bei erfolgreichem Abschluss des Fortbildungskurses eine durch die crackingchris Academy GmbH unterschriebene Urkunde als „zertifizierter CRACK & MOVE Experte“. Außerdem erhalten die Teilnehmer*innen bei erfolgreichem Abschluss des Fortbildungskurses eine von dem deutschen Dachverband der Heilpraktiker e.V. zertifizierte Urkunde in der „Chiropraktik“, sowie eine Teilnahmebescheinigung.
§ 12 Vertragsstrafe Sollten die Teilnehmer*innen Videos, Skripte oder Aufzeichnungen der Live-Webinare oder andere Inhalte des Fortbildungskurses an Dritte weitergeben erhebt die crackingchris Academy GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 €. Insbesondere ist es den Teilnehmer*innen nicht erlaubt Dritte an den Live-Webinaren teilhaben zu lassen. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot erhebt die crackingchris Academy GmbH ebenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 €.
§ 13 Nebenabreden Rechtswirksame Nebenabreden, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, können durch die Vertragsparteien nur durch einvernehmliche schriftliche Ergänzung getroffen werden.
§ 14 Gerichtsstandvereinbarung Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn die Teilnehmer*innen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der crackingchris Academy GmbH zuständig ist. Dasselbe gilt, wenn die Teilnehmer*innen Kaufmann sind und das Geschäft für diese ein Handelsgeschäft ist. Die crackingchris Academy GmbH ist auch berechtigt, am Ort der Niederlassung des Kaufmanns, des Sitzes der juristischen Person oder des Sitzes der Behörde zu klagen.